ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

ERERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

ABSCHNITT 1

OBLIGATORISCHE INHALTLICHE ANFORDERUNGEN

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

https://kvm-switch.de ist bemüht, seine Websites im Einklang mit [den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates  (1)] barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://kvm-switch.de.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.03.2025 mit Hilfe der Mustererklärung EUR-Lex (siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission  (2) Document 32018D1523) erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 11.03.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Feedback per E-MNail bitte an info@kvm-switch.de

Kontaktangaben:
Dirk Schumacher
KVM-Switch Versand GmbH
Hummetröther Str. 16
D-64732 Bad König
Tel. +49 (0) 6163 / 82 94 15 (Mo-Fr 08:30 - 16:00)
Fax +49 (0) 61 63 / 82 94 17
Ust.-ID-Nr.: DE228928229
HRB 71548 Amtsgericht Darmstadt
Geschäftsführender Inhaber: Dirk Schumacher
E-Mail: info@kvm-switch.de

Durchsetzungsverfahren

[Geben Sie einen Link zu dem Durchsetzungsverfahren an und beschreiben Sie das Durchsetzungsverfahren, das bei nicht zufriedenstellenden Antworten auf die nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie übermittelten Mitteilungen oder Anträge in Anspruch genommen werden kann.]

[Nennen Sie die Kontaktangaben der zuständigen Durchsetzungsstelle].

ABSCHNITT 2

FAKULTATIVE INHALTE

Folgende fakultative Angaben können gegebenenfalls in die Erklärung zur Barrierefreiheit aufgenommen werden:

Wir sind ein Kleinstbetrieb und müssen die Barrierefreiheit nicht umsetzen.
Dennoch versuchen wir dies auf freiwilligen Basis innerhalb unserer Möglichkeiten..

  • Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreiem Format: Die Gestaltung unserer Webseiten ist so gestaltet, dass sie von allen Nutzer*innen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, leicht verstanden werden kann.
  • Verständliche Erläuterung zur Durchführung der Dienstleistung: Unsere Webseiten können durch Verwendung von geeigneten Lesezeilen und anderen Hilfsmitteln und durch die Verwendung hoher Kontraste barrierefrei genutzt werden.
  • Dir Darstellung erfüllt die Barrierefreiheitsanforderungen: Die Gestaltung unserer Webseiten ist so gestaltet, dass sie von allen Nutzer*innen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, leicht verstanden werden kann.
  • Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde: Die Behörde, die für die Überwachung der Barrierefreiheit zuständig ist, muss genannt werden.
Telefonische Hilfe unter +49 6163-829415
 

(1)  Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1).

(2)  Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 103).