ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
ERERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
ABSCHNITT 1
OBLIGATORISCHE INHALTLICHE ANFORDERUNGEN
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
https://kvm-switch.de ist bemüht, seine Websites im Einklang mit [den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates (1)] barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://kvm-switch.de.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.03.2025 mit Hilfe der Mustererklärung EUR-Lex (siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission (2) — Document 32018D1523) erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.03.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Feedback per E-MNail bitte an info@kvm-switch.de
Kontaktangaben: Dirk Schumacher KVM-Switch Versand GmbH Hummetröther Str. 16 D-64732 Bad König Tel. +49 (0) 6163 / 82 94 15 (Mo-Fr 08:30 - 16:00) Fax +49 (0) 61 63 / 82 94 17 Ust.-ID-Nr.: DE228928229 HRB 71548 Amtsgericht Darmstadt Geschäftsführender Inhaber: Dirk Schumacher E-Mail: info@kvm-switch.de
Durchsetzungsverfahren
[Geben Sie einen Link zu dem Durchsetzungsverfahren an und beschreiben Sie das Durchsetzungsverfahren, das bei nicht zufriedenstellenden Antworten auf die nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie übermittelten Mitteilungen oder Anträge in Anspruch genommen werden kann.]
[Nennen Sie die Kontaktangaben der zuständigen Durchsetzungsstelle].
ABSCHNITT 2
FAKULTATIVE INHALTE
Folgende fakultative Angaben können gegebenenfalls in die Erklärung zur Barrierefreiheit aufgenommen werden:
Wir sind ein Kleinstbetrieb und müssen die Barrierefreiheit nicht umsetzen.
Dennoch versuchen wir dies auf freiwilligen Basis innerhalb unserer Möglichkeiten..
- Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreiem Format: Die Gestaltung unserer Webseiten ist so gestaltet, dass sie von allen Nutzer*innen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, leicht verstanden werden kann.
- Verständliche Erläuterung zur Durchführung der Dienstleistung: Unsere Webseiten können durch Verwendung von geeigneten Lesezeilen und anderen Hilfsmitteln und durch die Verwendung hoher Kontraste barrierefrei genutzt werden.
- Dir Darstellung erfüllt die Barrierefreiheitsanforderungen: Die Gestaltung unserer Webseiten ist so gestaltet, dass sie von allen Nutzer*innen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, leicht verstanden werden kann.
- Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde: Die Behörde, die für die Überwachung der Barrierefreiheit zuständig ist, muss genannt werden.
(1) Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1).
(2) Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 103).